Detektei bei Mietstreitigkeiten (für Mieter)
Privatermittler der Detektei FACTUM überprüfen, inwieweit eine
Eigenbedarfskündigung den Tatsachen entspricht
Informationen zur Eigenbedarfskündigung
Wie kann unsere Detektei Ihnen bei einer fragwürdigen Eigenbedarfskündigung weiterhelfen?
Informationen zur
Eigenbedarfskündigung
Sie haben von Ihrem Vermieter eine überraschende Eigenbedarfskündigung erhalten, deren Begründung Sie anzweifeln und haben bislang keine Handhabe rechtlich dagegen vorzugehen? Dem Vermieter steht nach dem Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) zu, das Mietverhältnis wegen Eigenbedarf zu kündigen, wenn der Vermieter das vermietete Objekt für sich selbst, Familienangehörige oder Angehörige seines Haushalts benötigt. Hierzu muss der Vermieter die Eigenbedarfskündigung schriftlich und nachvollziehbar begründen. Diese Gründe können gerechtfertigt sein und der Wahrheit entsprechen. Doch in einem ordentlichen Mietverhältnis, insbesondere wenn Sie Ihren Vermieter und auch dessen Familie näher kennen, sollte ein vorheriges persönliches Gespräch zur Aufklärung der Eigenbedarfskündigung kein Problem darstellen. Werden Sie jedoch ohne Vorwarnung direkt mit der schriftlichen Kündigung überrumpelt werden, kann dies bereits Fragen aufwerfen. Nicht selten werden Eigenbedarfskündigungen eingereicht, wenn eine Mieterhöhung erfolgreich abgewehrt wurde. Hier besteht der Verdacht, dass der Vermieter den Eigenbedarf nur vorschiebt um Sie als Mieter loszuwerden, damit das Mietobjekt nach Ihrem Auszug teurer vermietet oder verkauft werden kann.
Wie kann unsere Detektei Ihnen bei einer fragwürdigen Eigenbedarfskündigung behilflich sein?
Sie zweifeln die Begründung der erhaltenen Eigenbedarfskündigung an und benötigen hierfür gerichtlich verwertbare Nachweise? Wir überprüfen für Sie die angegebenen Gründe der Kündigung mittels umfangreicher Ermittlungen und gegebenenfalls einer kurzzeitigen Observation (Beobachtung), um zu klären, ob die Eigenbedarfskündigung den Tatsachen entspricht oder für einen nicht gerechtfertigten Zweck vorgeschoben wird. Auch können wir überprüfen, ob Alternativen seitens des Vermieters vorhanden sind, anstatt Ihnen zu kündigen. Beispielsweise wenn der Vermieter weitere Mietobjekte unterhält, die für den Eigenbedarf genutzt werden können. Mit unseren Beweisen haben Sie die Möglichkeit der Eigenbedarfskündigung zu widersprechen oder beidseitig akzeptable Alternativen auszuhandeln.
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