Detektei bei Freistellung
Wirtschaftsdetektive der Detektei FACTUM ermitteln,
ob während der Freistellung gegen vertragliche
Vereinbarungen verstoßen wird
Verdacht & Verstöße während der Freistellung
Wie kann unsere Detektei Verstöße während der Freistellung nachweisen?
Verdacht & Verstöße während der Freistellung
Die einseitige Anordnung des Arbeitgebers oder eine einvernehmliche Vereinbarung beider Arbeitsvertragsparteien, einen Arbeitnehmer von der Pflicht zur Erbringung seiner Arbeitsleistung zu entbinden wird als Freistellung bezeichnet und ist mit einer Suspendierung gleichzustellen. Dementsprechend braucht der Arbeitnehmer nicht zu arbeiten, erhält aber sein volles Gehalt während der Freistellungsphase. Die Gründe für diese Vereinbarung können unterschiedlich sein, um beispielsweise Forderungen zu einer Abfindung und ausstehenden Urlaubstagen abzugelten oder auch einfach zu vermeiden, dass der freigestellte Mitarbeiter mit anderem Personal und Kunden weiterhin engeren Kontakt unterhält. Denn meist steht eine Freistellung in Zusammenhang mit einer Kündigung. Egal von welcher Partei die Kündigung ausgesprochen wird, ist danach häufig nicht mehr mit einer loyalen und einwandfreien Arbeitsleistung des betroffenen Mitarbeiters zu rechnen. Hier liegt oftmals bereits der Verdacht nahe, dass sich der betroffene Mitarbeiter einem anderen Wettbewerber anschließen möchte oder gar in derselben Branche eine Selbständigkeit anstrebt. Dies kann der freigestellte Mitarbeiter auch nach dem Freistellungszeitraum und Vertragsbeendigung ausführen, wenn nichts gegen anderweitige vertragliche Regelungen verstößt. Doch während der Freistellungsphase, darf der Mitarbeiter keiner anderen Arbeitstätigkeit nachgehen. Kunden, die der freigestellte Mitarbeiter betreut hat, wenden sich von Ihrem Unternehmen ab, weitere Mitarbeiter äußern Kündigungsgedanken und Hinweise über dritte Personen, lassen den Verdacht aufkeimen, dass der freigestellte Mitarbeiter bereits aktiv für einen Wettbewerber tätig ist oder seine Selbständigkeit vorantreibt.
Wie kann unsere Detektei Verstöße während der Freistellung nachweisen?
Mit einer gezielten Observation (Beobachtung) des freigestellten Mitarbeiters, können wir gerichtsverwertbar dokumentieren, inwieweit Aktivitäten stattfinden, die gegen die vertraglichen Vereinbarungen der Freistellungsphase verstoßen. Hierunter zählen beispielsweise Arbeitsaktivitäten, dass Abwerben von Kunden und Mitarbeitern Ihres Unternehmens oder auch der stetige Austausch zu einem Mitbewerber, der höchstwahrscheinlich den neuen Arbeitgeber darstellt, um Firmengeheimnisse oder gar Kundenlisten weiterzugeben.
Telefon
Festnetz +49 (0)69 153 294 484
Mobil +49 (0)151 672 656 26
Sie wünschen Gewissheit und benötigen zweifelsfreie Nachweise?
Wir suchen die Fakten.
Ob für Privatpersonen oder Unternehmen: Bei einem Verdacht oder Unklarheiten schaffen wir Gewissheit. Ihr Anliegen behandeln wir vertraulich, entwickeln individuelle Vorgehensweisen und bieten volle Transparenz von Beginn an.
Wir sind Deutschlandweit im Einsatz & mit wenigen Ausnahmen auch international.