Detektei bei 

Wettbewerbsverstößen


Wirtschaftsermittler der Detektei FACTUM klären Verstöße 

gegen geltendes Wettbewerbsverbot & Wettbewerbsrecht




Anzeichen für Wettbewerbsverstöße


Wie kann unsere Detektei bei Wettbewerbsverstößen weiterhelfen?


Anzeichen für Wettbewerbsverstöße

Bei dem Wettbewerbsverbot handelt es sich um eine arbeitsvertragliche Vereinbarung, die einem Arbeitnehmer untersagen, dass dieser in selbiger Branche während der Anstellung für sich selbst oder einem Wettbewerber tätig sein darf. Gelegentlich wird auch eine Vereinbarung getroffen, die über das Anstellungsverhältnis hinaus reicht, sprich ein nachvertragliches Wettbewerbsverbot. Verstöße gegen das Wettbewerbsrecht werden hingegen meist direkt von Wettbewerbern begangen, um sich selbst einen unrechtmäßigen Wettbewerbsvorteil zu verschaffen oder Ihr Unternehmen in ein schlechteres Licht zu rücken. Die drei häufigsten Verstöße gegen Wettbewerbsverbot sind Arbeiten für ein konkurrierendes Unternehmen, Gründung eines eigenen Unternehmens in derselben Branche und Weitergabe von Geschäftsgeheimnissen an einen Wettbewerber, wie z.B. vertrauliche Informationen oder Kundenlisten. Verstöße gegen das Wettbewerbsrecht können verschiedene Formen haben und betreffen in der Regel unfaire Geschäftspraktiken, die den Wettbewerb verzerren oder einschränken. Beispiele für Verstöße gegen das Wettbewerbsrecht sind der unlautere Wettbewerb, aggressive und irreführende Verkaufsmethoden, Lockvogelangebote/ Dumpingpreise, Kartellbildung und das herabsetzen von Mitbewerbern durch üble Nachrede.

Wie kann unsere Detektei bei

Wettbewerbsverstößen weiterhelfen?

Bei dem Verdacht auf einen Verstoß durch einen (ehemaligen) Arbeitnehmer gegen ein geltendes Wettbewerbsverbot, können wir mit einer Observation (Beobachtung) feststellen, ob und in welchem Umfang einer verbotenen Arbeitstätigkeit in derselben Branche für sich selbst oder einem Mitbewerber nachgegangen wird. Bei Verstößen gegen das Wettbewerbsrecht kommt es auf die Form des Verdachts an. Sobald uns alle notwendigen Informationen zu Ihrem Anliegen vorliegen, können wir Ihnen mitteilen, ob eine Observation, Ermittlungsarbeiten oder gar eine Einschleusung zur Aufklärung am besten geeignet ist. All unsere Erkenntnisse werden Ihnen in gerichtverwertbarer Art & Weise übergeben, um bei Bedarf weitere rechtliche Schritte einzuleiten. 

Sie wünschen Gewissheit und benötigen zweifelsfreie Nachweise?

Wir suchen die Fakten.


Ob für Privatpersonen oder Unternehmen: Bei einem Verdacht oder Unklarheiten schaffen wir Gewissheit. Ihr Anliegen behandeln wir vertraulich, entwickeln individuelle Vorgehensweisen und bieten volle Transparenz von Beginn an.



Wir sind Deutschlandweit im Einsatz & mit wenigen Ausnahmen auch international.