Detektei bei
Lohnfortzahlungsbetrug
Wirtschaftsdetektive der Detektei FACTUM ermitteln bei
zweifelhafter Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung &
vorgetäuschter Krankmeldung
Hinweise für eine vorgetäuschte Krankmeldung
Wie kann unsere Detektei bei Lohnfortzahlungsbetrug weiterhelfen?
Hinweise für eine vorgetäuschte Krankmeldung
Meist kommt der Verdacht auf Lohnfortzahlungsbetrug zustande, wenn sich Mitarbeiter regelmäßig/häufig krankmelden und hierzu fragwürdige Arbeitsunfähigkeitsbescheinigungen einreichen. Stetig wechselnde Ärzte, von denen die Krankmeldungen ausgestellt werden, insbesondere Online-Bescheinigungen, lassen den Verdacht eines Betrugs erhärten. Ebenso wie eine erkennbare Regelmäßigkeit vor und nach Wochenenden, Besuch von Veranstaltungen oder Urlaubstagen. Nach einer Aussprache, Abmahnung oder gar Kündigung. Nach Streitigkeiten/Auseinandersetzungen am Arbeitsplatz, oder auch nach Zuteilung unzufriedenstellenden Arbeitsaufgaben. Zudem kann ein nicht genehmigter Urlaub zu einer zweifelhaften Krankmeldung führen.
Noch tiefgründigere Zweifel kommen auf, wenn eine genehmigte Nebentätigkeit vorliegt, die häufig neben dem Hauptberuf ausgeübt wird und somit auch während der Krankmeldung nachgegangen werden kann, um sozusagen ein „doppeltes Gehalt“ einzustreichen. Auch können Hinweise von dritten Personen auf eine nicht genehmigte Nebenbeschäftigung, einer Urlaubsreise, Teilnahme an einer Veranstaltung, o.ä. während der Krankmeldung auf einen Betrug hindeuten. Nicht selten leiten Verwandte, Bekannte oder ehemalige Mitarbeiter ein Unternehmen in denen während der Krankmeldung einer Arbeitstätigkeit nachgegangen wird, schlimmstenfalls in derselben Branche.
Wie kann unsere Detektei bei Lohnfortzahlungsbetrug weiterhelfen?
Mit einer Observation (Beobachtung) des arbeitsunfähig krankgeschriebenen Mitarbeiters, lässt sich klären, ob der Mitarbeiter während der Krankmeldung ein genesungswidriges Verhalten aufzeigt oder gar einer anderen Nebentätigkeit nachgeht. Sollten mildere Mittel wie z.B. eine Aussprache und die Einschaltung eines Amtsarztes oder Betriebsrates (wenn vorhanden) nicht weiterhelfen bzw. keine Einigung erzielen, kontaktieren Sie uns für eine individuelle Beratung zu Ihrem Anliegen. Mit unserer Einschaltung erlangen Sie nicht nur Klarheit und gerichtsverwertbare Nachweise zu Ihrem Verdacht, sondern wenden auch weiteren Schaden von Ihrem Unternehmen ab. Nicht nur in finanzieller Hinsicht, sondern auch gegenüber der Arbeitsmoral Ihrer loyalen Mitarbeiterbelegschaft. Häufig erkennen diese nämlich ebenfalls die Ungereimtheiten bei Krankmeldungen oder wissen gar genaueres zum „Blaumachen“ der Kollegen. Dies kann sich auf die Arbeitsmotivation auswirken und zu weiteren Streitigkeiten führen, insbesondere wenn die „willigen“ Arbeitskräfte die Aufgaben der „Blaumacher“ abfangen müssen, meist durch Überstunden.
Wissenswertes zu Lohnfortzahlungsbetrug
Laut Statistiken haben sich Arbeitnehmer im Jahr 2023 im Durchschnitt 15,1 Arbeitstage arbeitsunfähig krankgemeldet und die Zahlen werden voraussichtlich weiter ansteigen. Die Auswirkungen der Corona-Pandemie und die anhaltenden Erkältungswellen sind sicherlich gerechtfertigte Gründe hierfür. Doch ist die Hemmschwelle für Krankmeldungen durch telefonische und online Krankschreibungen deutlich gesunken, sodass es für so genannte „Blaumacher“ einfacher geworden ist sich zusätzliche „freie Tage“ zu erschleichen. Daher kommt es nicht von ungefähr, dass Deutschland als „Weltmeister bei Krankmeldungen“ bezeichnet wird. Zwischen Arbeitnehmern, die nur selten bis keine Krankmeldungen einreichen und Langzeiterkrankten, fällt es den „Blaumachern“ leicht in den Statistikzahlen unterzutauchen.
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