Detektei bei Nebentätigkeit


Detektive der Detektei FACTUM überprüfen inwieweit Ihr 

Mitarbeiter einer Nebenbeschäftigung nachgeht




Hinweise für die Ausübung (nicht) genehmigter Nebentätigkeiten


Wie kann unsere Detektei eine Nebentätigkeit nachweisen?


Wissenswertes zur Ausübung unerlaubter Nebentätigkeiten

Hinweise für die Ausübung (nicht) genehmigter Nebentätigkeiten

Zunächst wird zwischen einer genehmigten und einer nicht genehmigten Nebentätigkeit unterschieden, sprich ob Sie als Arbeitgeber über die Nebenbeschäftigung Ihres Mitarbeiters in Kenntnis gesetzt sind und diese erlaubt haben oder ob die nebenberufliche Tätigkeit ohne Ihre Kenntnis und Erlaubnis ausgeübt wird. Häufig werden die Nebentätigkeiten während einer Krankmeldung oder gar während der an Sie geschuldeten Arbeitszeit ausgeübt und stehen im direkten Zusammenhang mit Lohnfortzahlungsbetrug oder Arbeitszeitbetrug. Nebenberufliche Tätigkeiten können in derselben Branche ausgeübt werden oder in einem ganz anderen Berufsfeld. Ersteres kann bei arbeitsvertraglicher Untersagung zusätzlich mit einem Verstoß gegen das Wettbewerbsverbot geahndet werden. 

Anzeichen sind häufige und zweifelhafte Krankmeldungen, die den Verdacht aufkeimen lassen, dass der Mitarbeiter während seiner angeblichen Arbeitsunfähigkeit einer (genehmigten) Nebentätigkeit nachgeht, um zu Ihrem Nachteil ein doppeltes Einkommen zu erwirtschaften. Schlimmstenfalls in derselben Branche, für einen Wettbewerber oder gar auch noch mit Ihrem Firmeneigentum (Firmenwagen, Arbeitswerkzeug, Materialien, etc.). Durch Hören und Sagen über dritte Personen können diverse Hinweise an Sie herangetragen werden, die Hinweise darauf liefern, dass ein Mitarbeiter außerhalb oder gar während der an Sie geschuldeten Arbeitszeit ein Zuverdienst generiert. Hierbei eventuell Ihre eigenen Kunden abwirbt und in die eigene Tasche arbeitet. Auch wenn der Nebenerwerb Ihrerseits genehmigt ist, darf diese weder während der an Sie geschuldeten Arbeitszeit stattfinden, noch die Leistungsfähigkeit im Rahmen der Haupttätigkeit beeinträchtigen. 

Wie kann unsere Detektei eine Nebentätigkeit nachweisen?

Mit einer gezielten Observation (Bobachtung) des betroffenen Mitarbeiters, können wir feststellen, für wen und in welchem Umfang einer Nebenbeschäftigung nachgegangen wird. Der Einsatzzeitraum wird hierbei nach Ihrem individuellen Verdacht (während einer Krankmeldung, während der Arbeitszeit, außerhalb der Arbeitszeit) und unseren Erfahrungswerten abgestimmt. Anhand unserer gerichtsverwertbaren Dokumentation haben Sie sodann auch die Möglichkeit abzugleichen, ob während der an Sie geschuldeten Arbeitszeit andere Kundentermine wahrgenommen wurden, die nicht in Ihren Auftragsbüchern auftauchen oder ob gar Kunden abgeworben werden. 

Wissenswertes zur Ausübung unerlaubter Nebentätigkeiten

Wie bereits erwähnt, steht der Nachgang einer unerlaubten Nebenbeschäftigung häufig in Zusammenhang mit Lohnfortzahlungsbetrug, Arbeitszeitbetrug, Verstoß gegen ein bestehendes Wettbewerbsverbot, ggf. auch mit Diebstahl von Firmeneigentum oder Schwarzarbeit. Statistiken zeigen, dass ein erheblicher Teil der Arbeitnehmer gelegentlich bis regelmäßig Nebentätigkeiten ausübt, ohne dies mit ihrem Hauptarbeitgeber abzusprechen. Finanzielle Notwendigkeit, der Wunsch nach zusätzlichen Einkommen oder das Streben nach persönlicher Erfüllung in einem anderen Tätigkeitsfeld, sind einige der häufigen Gründe für unerlaubte Nebentätigkeiten. Neben finanziellen Einbußen für den Hauptarbeitgeber, können hierdurch auch Interessenkonflikte und Produktivitätsverluste seitens der Arbeitnehmer entstehen. 

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