Detektei bei Mietstreitigkeiten (für Vermieter)


Wirtschaftsdetektive der Detektei FACTUM unterstützen Sie 

illegale Untervermietungen und unerlaubte Gewerbe- oder 

Privatnutzung Ihres Mietobjektes nachzuweisen




Untervermietung, nicht rechtmäßige Nutzung -> was zu Mietstreitigkeiten führen kann


Wie kann unsere Detektei bei Verstößen Ihre Mieters gegen den Mietvertrag weiterhelfen?


Untervermietung, nicht rechtmäßige Nutzung -> was zu Mietstreitigkeiten führen kann

Untervermietung von einem Haus, einer Wohnung oder einem Teil davon dürfen von Mietern an dritten Personen nur stattfinden, wenn der Vermieter zustimmt. Dies ist meist schon im Mietvertrag geregelt. Zudem ist es ratsam bei Zustimmung einen schriftlichen Untermietvertrag aufzusetzen, um Rechte und Pflichten zu klären, wenn es in dem Mietobjekt zu Schäden oder Unfällen kommen sollte. Nicht selten finden heutzutage illegale Untervermietungen statt, die gegen den Mietvertrag verstoßen. Ziel ist es hierbei meist, dass der eigentliche Mieter durch die illegale Untervermietung ein zusätzliches Einkommen generieren möchte. Ebenso ist es vertraglich und gesetzlich geregelt, ob private Mietobjekte gewerblich genutzt werden dürfen oder gewerbliche Mieträumlichkeiten zur privaten Nutzung genehmigt sind. Oftmals finden hier Verstöße statt, wenn private Wohnanschriften für eine Büroanschrift genutzt werden oder gar einem Gewerbe wie Prostitution nachgegangen wird, ohne hierfür eine Genehmigung zu haben. Ziel ist es hierbei, Kosten für Räumlichkeiten zur Gewerbenutzung einzusparen. Etwas seltener kommt es vor, dass gewerbliche Mieträumlichkeiten ohne Genehmigung zur privaten Nutzung umfunktioniert werden, um private Kosten für eigene Wohnräumlichkeiten einzusparen, da die Kosten für gewerblich angemietete Räumlichkeiten von dem Unternehmen getragen werden. Auch kann es vorkommen, dass eine Gewerbenutzung anders erfolgt, wie es vertraglich vereinbart ist. Beispielsweise wenn die Gewerbenutzung für ein Restaurant ausgelegt ist, aber tatsächlich ein Spielcasino betrieben wird. In den häufigsten Fällen finden solche Verstöße statt, wenn der Vermieter selbst entfernter wohnhaft ist und selten bis gar nicht das Mietobjekt aufsucht. Hinweise kommen dann in der Regel über Beschwerden von Nachbarn/Anwohnern, Hausmeister oder ähnlichen. 

Wie kann unsere Detektei bei Verstößen Ihres Mieters gegen den Mietvertrag weiterhelfen?

Mit einer Observation (Beobachtung) und Ermittlungen vor Ort, können wir feststellen, wer sich während des Observationszeitraums tatsächlich in Ihrem Mietobjekt aufhält und wo der eigentliche Mieter in dieser Zeit seinen Lebensmittelpunkt bezieht. Bestenfalls können wir durch weitere Ermittlungen zu den gewonnenen Erkenntnissen in Erfahrung bringen, wie lange Ihr Mietobjekt bereits untervermietet wird und der eigentliche Mieter tatsächlich woanders lebt. Hierzu erhalten Sie gerichtlich verwertbare Nachweise, um eine gerechtfertigte Kündigung des Mietverhältnisses zu vollziehen oder rechtliche Schritte einzuleiten. Mit derselben Vorgehensweise können wir klären, inwieweit eine unerlaubte Gewerbenutzung Ihres privaten Mietobjekts stattfindet bzw. eine nicht genehmigte private Nutzung Ihres gewerblichen Mietobjekts oder auch eine falsche unerlaubte Gewerbenutzung.

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